Allgemeine Reisebedingungen der Herrmann -Lisi - Reisen

 

Lieber Reisegast!

Wir bemühen uns nach bestem Wissen und Gewissen, alle Reisen für unsere Kunden so angenehm wie möglich zu gestalten. Absolute Fairness und Ihre volle Zufriedenheit sind uns sehr wichtig.

Die nun folgenden Reisebedingungen und Hinweise regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunde und uns als Reiseveranstalter nach den gesetzlichen Vorgaben.

Wir reisen mit einem renommierten Busunternehmen. Für dieses Unternehmen gelten eigene Geschäftsbedingungen, die wir Ihnen auf Wunsch gern zusenden.

Die Sitzplatzverteilung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen von vorne nach hinten.

 

1. Abschluss des Reisevertrages

Ihre verbindliche Anmeldung kann nur schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail erfolgen und stellt für uns ein verbindliches Vertragsangebot dar. Die Anmeldung für Gruppenreisen kann von den einzelnen Teilnehmern oder auch durch einen Anmelder erfolgen, der dann für die Vertragsverpflichtungen aller in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

Sobald wir Ihre schriftliche Reiseanmeldung erhalten und bearbeitet haben, übersenden wir Ihnen per Post unsere Anmeldebestätigung mit Rechnung und Überweisungsformular, wie auch die entsprechenden Reisesicherungsscheine, da wir zur Absicherung der Kundengelder eine Insolvenzversicherung für Sie abgeschlossen haben.

Im Falle einer späteren eigenmächtigen Urlaubsverlängerung am Urlaubsort verliert der Kunde seinen Anspruch auf die Rückfahrt mit dem Bus oder Flugzeug.

 

2. Zahlung des Reisepreises

Nach Erhalt von Anmeldebestätigung, Rechnung und Sicherungsschein wird eine Anzahlung in Höhe von  15 % des Reisepreises fällig, der innerhalb einer Woche beglichen werden sollte. Die Restsumme erbitten wir 3 Wochen vor Reisebeginn unaufgefordert zu zahlen.

Bei kurzfristiger Anmeldung innerhalb von weniger als drei Wochen vor Reisebeginn ist der volle Reisepreis sofort zu überweisen.

Nach vollständiger Zahlung gehen dem Kunden die letzten notwenigen Informationen unverzüglich schriftlich zu. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift der Zahlung bei uns. Bitte bedenken Sie, dass eine Überweisung von Konto zu Konto einige Tage dauern kann.

 

3. Unsere Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Ihnen schriftlich zugesandten Reisebeschreibungen sowie der Reisebestätigung und ggf. aus den in der Reisebestätigung verbindlich aufgeführten Sonderwünschen. Sonderwünsche, die durch uns nicht schriftlich bestätigt wurden, sind nicht bindend. Zumutbare Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind uns gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht wesentlich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Wir werden unser Möglichstes tun, die Zimmer im namentlich erwähnten Hotel fest zu reservieren, behalten uns aber das Recht vor, ein anderes Hotel der gleichen Kategorie am Ort benutzen zu dürfen, falls dies erforderlich sein sollte. Jegliche Fremdleistungen werden von den jeweiligen Leistungsträgern in eigener Verantwortung erbracht.

Alle Preisangaben verstehen sich pro Person im Doppelzimmer. Für Einzelzimmer ist ein ortsüblicher Aufpreis zu zahlen.  

Nimmt der Kunde einzelne oder ganze Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Reisekostenminderung.

 

4. Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung zusammen mit der Rückgabe des Reisesicherungsscheines an uns als Reiseveranstalter.

Selbstverständlich hat der Kunde die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle für alle Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und von ihm so bald wie möglich angemeldet werden sollte.

Findet sich keine Ersatzperson stehen dem Reiseveranstalter folgende, am Reisepreis orientierte pauschale Entschädigungen zu:

-         bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 30%

-         vom 29. bis 14. Tag vor Reisebeginn 60%

-         vom 13. bis zum 4. Tag vor Reisebeginn 80%

-         vom 3. Tag bis zum Reisebeginn bei Nichteintritt 90%

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

 

5. Rücktritt durch den Veranstalter

Wird die erforderliche Mindestzahl von 25 Teilnehmern nicht erreicht, kann die jeweilige Reise durch uns abgesagt werden. In diesem Fall werden wir, sobald ersichtlich, spätestens jedoch 2 Wochen vor Reisebeginn, eine Entscheidung treffen und Sie umgehend informieren. Alle eingezahlten Beträge werden unverzüglich in voller Höhe zurückerstattet. Ansprüche gegen uns entstehen nicht.

Bei einem zwingend notwendigen vorzeitigen Reiseabbruch aufgrund unvorhersehbarer höherer Gewalt (Naturkatastrophen, innere Unruhen, Epidemien etc.) ist der Veranstalter nicht haftbar und muss keine Reiseminderungskosten zahlen. Für zuvor erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Leistungen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Er ist verpflichtet, in einem solchen Ausnahmefall alle notwendigen Maßnahmen einer schnellstmöglichen Rückbeförderung zu treffen. Die dabei eventuell anfallenden Mehrkosten fallen zu Lasten des Reisenden.

Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende mutwillig und wiederholt trotz Abmahnung den Verlauf der Reise erheblich stört, so dass eine weitere Teilnahme für die anderen Reiseteilnehmer wie für den Reiseveranstalter nicht zumutbar ist. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistungen ergeben. Schadenersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.

 

6. Haftung des Reiseveranstalters

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für eine gewissenhafte Vorbereitung, für die sorgfältige Auswahl und Überwachung anderer Leistungsträger, für die Richtigkeit unserer Leistungsbeschreibungen und für die ordnungsgemäße Durchführung aller vereinbarten Leistungen. Wir haften nicht für Schäden, die durch Dritte oder durch Eigenverschulden verursacht werden.

 

Normales Reisegepäck wird bei Busreisen im Reisebus in verschlossenen Kofferräumen transportiert. Jedes Stück sollte mit einem Namensschild gekennzeichnet sein. Für Beschädigung oder Verlust übernimmt der Reiseveranstalter keine Haftung. Pro Person kann 1 Koffer und zusätzlich 1 kleine Tasche befördert werden. Für die Zwischenübernachtungen ist das hierfür benötigte Gepäck gesondert mitzunehmen. Während der Fahrt ist jeder Gast gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert.

 

7. Gewährleistung

Nach bestem Wissen und Gewissen bemühen wir uns stets, Ihre Urlaubstage so angenehm und schön wie nur möglich zu gestalten. Sollten dennoch Unstimmigkeiten eintreten, gelten folgende Vereinbarungen:

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Er kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise, kann der Gast eine Reisepreisminderung verlangen. Diese Minderung tritt jedoch nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, oder erklärt er, dass Abhilfe nicht möglich ist, und wird die Reise infolge der nicht vertragsmäßigen Leistungserbringung erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende Minderung verlangen. Alle Ansprüche sind schriftlich geltend zu machen und verjähren nach einem Monat nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.

Zu Ihrer und unserer Sicherheit haben wir eine Spezial-Haftpflicht-Versicherung für Reiseveranstalter abgeschlossen.

 

 

8. Mitwirkungspflicht des Reisenden

Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm auch nachträglich keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.

 

9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

10. Veranstalter

Herrmann-Lisi-Reisen

Am Schnatbach 2

33719 Bielefeld

Tel. 0521/ 335186

Fax: 0521/ 3368921

E-Mail: herrmann-lisi@freenet.de

 

Gewerbe Nr. 05711000-0600809

 

11. Versicherung

Ihr Reisepreis einschließlich Anzahlung ist durch eine Insolvenzversicherung abgesichert.

 

 

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand wäre für beide Teile Bielefeld. Mit Ihrer Anmeldung werden diese Reisebedingungen als verbindlich anerkannt.

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